AGB www.doctortermin.co.il


• (1) DoctorTermin ist ein Dienstleistungsangebot der Fa. Sechan, Uhlandstraße 170a, 10719 Berlin (im Folgenden: DoctorTermin).
• (2) DoctorTermin bietet medizinischen Firmen (im Folgenden: Anbieter) die Möglichkeit mit ihren Patienten über das Internet Termine zu vereinbaren und ihre Termine sowie ihre Homepage zu verwalten.
• (3) Eine vertragliche Beziehung zwischen DoctorTermin und Patienten des Anbieters kommt nicht zustande. Innerhalb der Vertragsbeziehung des Anbieters zu dessen Patienten ist DoctorTermin weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden.

Präambel


• (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Bedingungen) enthalten alle Regelungen zwischen DoctorTermin und dem Anbieter hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen der Parteien über den Vertragsgegenstand verlieren mit dem Wirksamwerden dieser Bedingungen ihre Gültigkeit.
• (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters sind und werden nicht Gegenstand der Beziehungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Ihrer Geltung wird vorab widersprochen.

Geltungsumfang


• (1) DoctorTermin steht Anbietern als Applikation Service Provider für Online-Terminbuchungen über das Internet zur Verfügung. Mit der Online-Terminbuchung können Kunden des Anbieters mit diesem einen Termin über das Internet vereinbaren.
• (2) Optional können Anbieter mit dem Online-Terminmanager von DoctorTermin ihre Termine über das Internet verwalten.
• (3) Anbieter, die die Online-Terminbuchung von DoctorTermin ihren Kunden bereitstellen wollen, können sich darüber hinaus kostenfrei in das Anbieter-Verzeichnis des DoctorTermin -Portals www.DoctorTermin.de eintragen lassen.
• (4) DoctorTermin ermöglicht seinen Vertragspartnern die selbständige Erstellung ihrer eigenen Homepage mit Hilfe des Homepage-Managers von DoctorTermin ohne besondere technische Kenntnisse.

Vertragsgegenstand


• (1) DoctorTermin stellt dem Anbieter die vertragsgegenständlichen Leistungen nach § 2 dieser Bedingungen gemäß der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen und unter www.DoctorTermin.de einsehbaren Leistungs-Beschreibung zur Verfügung.
• (2) DoctorTermin nimmt Terminbuchungen von Kunden der Anbieter über Internet entgegen.
• (3) Über Terminbuchungen nach Absatz (2) erhält der Anbieter optional umgehend eine Benachrichtigung, je nach seiner Wahl per Fax und/oder per E-Mail.

Leistungen DoctorTermin


• (1) Der Anbieter trägt für den Abgleich der Terminbuchungen über DoctorTermin mit seiner allgemeinen Terminverwaltung selbst Sorge.
• (2) Kann der Anbieter einen über DoctorTermin gebuchten Termin - gleich, aus welchem Grunde - nicht einhalten, so trägt er für eine diesbezügliche Abstimmung mit seinem betroffenen Kunden ausschließlich selbst Sorge.
• (3) Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit seinen Termin-Angebotsinhalten und seinem eigenen Internet-Auftritt, insbesondere von Informationspflichten gegenüber seinen Kunden, ist der Anbieter ausschließlich selbst verantwortlich.

Mitwirkung des Anbieters


• (1) Das Entgelt für die Nutzung von DoctorTermin richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die den Anbietern unter www.DoctorTermin.de zur Verfügung steht.
• (2) Die monatlichen Nutzungsentgelte werden jeweils zu Monatsbeginn im Lastschriftverfahren eingezogen.
• (3) Der Anbieter teilt DoctorTermin mit Vertragsabschluß seine Bankverbindung mit (Name des Instituts, Bankleitzahl und Kontonummer) und erteilt DoctorTermin eine entsprechende Einzugsermächtigung.
• (4) Änderungen der Angaben nach Absatz (3) teilt der Anbieter DoctorTermin unverzüglich und unaufgefordert mit.
• (5) Kosten, die DoctorTermin aufgrund der Verletzung der Pflichten des Anbieters gemäß Absätzen (4) und (5) entstehen, hat der Anbieter DoctorTermin zu ersetzen.

Entgelt


• (1) Kommt der Anbieter über mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist DoctorTermin berechtigt, dem Anbieter die weitere Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs zu verweigern und ihm den Zugang zu DoctorTermin zu sperren. Die Zahlungspflicht des Anbieters besteht ungeachtet der Sperrung fort.
• (2) Weitere Rechte von DoctorTermin aus Gesetz oder Vertrag bleiben unberührt.

Zahlungsverzug


• (1) DoctorTermin speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Anbieters in dem Umfang, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
• (2) Personenbezogene Daten der Kunden des Anbieters speichert und verarbeitet DoctorTermin in dessen Auftrag gemäß § 11 BDSG ausschließlich nach dessen Vorgaben unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und Einhaltung betrieblich erforderlicher Datensicherungsmaßnahmen.
• (3) DoctorTermin setzt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal ein, das auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet ist und über die maßgeblichen Bestimmungen des BDSG belehrt wurde.
• (4) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt.

Datenschutz, Vertraulichkeit


• (1) Das Urheberrecht an den in DoctorTermin enthaltenen Informationen, Texten, Bildern und Programmen bleibt DoctorTermin vorbehalten.
• (2) Absatz (1) gilt für Markenzeichen und sonstige gewerbliche Schutzrechte entsprechend.
• (3) Die Nutzung der Rechte nach den Absätzen (1) und (2) ist Anbietern nur im Rahmen des Vertragsgegenstands gestattet. Darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere deren weitere Verbreitung auf Internet-Seiten oder in anderen Medien bedürfen ebenso der schriftlichen Erlaubnis durch DoctorTermin wie jedwede Nutzung durch Dritte.

Urheber- und Nutzungsrechte


• (1) DoctorTermin ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. DoctorTermin behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.
• (2) Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sie sind von DoctorTermin so rechtzeitig anzukündigen, dass der Anbieter das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von DoctorTermin nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.
• (3) Die Bekanntgabe von Änderungen der AGB erfolgt durch die Bereitstellung auf den Internet-Seiten von DoctorTermin. Vertragspartner werden über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.

Änderungen


• (1) DoctorTermin gewährleistet die jahresdurchschnittliche Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend § 3 dieser Bedingungen nebst zugehörigen Leistungsbeschreibungen.
• (2) Ist die vertragsgegenständliche Leistung von DoctorTermin mit Fehlern behaftet, die die Gebrauchstauglichkeit der Leistung für den Anbieter mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, so kann der Anbieter unter angemessener Nachfristsetzung die vertragsgemäße Bereitstellung der Leistung verlangen.
• (3) Gelingt die vertragsgemäße Bereitstellung der Leistung in Fällen des Absatzes (2) trotz zweier Versuche von DoctorTermin innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Anbieter vom betroffenen Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen.
• (4) DoctorTermin hat Fehler nicht zu vertreten, die auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Anbieters gemäß § 4 zurückzuführen sind oder ihre Ursache im Verantwortungsbereich Dritter (zum Beispiel eines Kommunikationsnetzbetreibers) haben.
• (5) Für Schäden des Anbieters haftet DoctorTermin nur, soweit der Schaden von DoctorTermin, seinen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Übrigen haftet DoctorTermin nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von DoctorTermin verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Anbieter entgangenen Gewinn, beim Anbieter nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsinfrastruktur haben, sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Anbieters gemäß § 4 dieser Bedingungen verursacht werden.
• (6) Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Fälle zwingender Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
• (7) DoctorTermin haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.
• (8) DoctorTermin haftet nicht für die Richtigkeit der Terminbuchung durch Kunden des Anbieters. Für diese sind ausschließlich der Anbieter und dessen Kunde verantwortlich, insbesondere weil DoctorTermin die Identität des letzteren nicht überprüfen kann.

Einstehen für Pflichtverletzungen


• (1) Der Anbieter stellt DoctorTermin von allen Ansprüchen frei, die Dritte oder Kunden aufgrund von Rechtsverletzungen durch Internet-Auftritte des Anbieters gegen DoctorTermin geltend machen.
• (2) DoctorTermin behält sich vor, die betreffenden Auftritte des Anbieters unter DoctorTermin unverzüglich zu entfernen. Die Vergütungsansprüche von DoctorTermin bleiben unberührt.

Rechte Dritter, Freistellung


• (1) Verträge der Parteien treten mit Auftragseingang bei DoctorTermin in Kraft, sofern der Auftrag nicht einen abweichenden Vertragsbeginn festlegt.
• (2) Die Laufzeit eines Vertrages ist unbefristet und kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats von einer der Parteien schriftlich gekündigt werden.
• (3) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch DoctorTermin liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter seine Pflichten aus §§ 4 und 5 dieser Bedingungen verletzt.

Vertragslaufzeit, Kündigung


• (1) Eine Vertragspartei ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Absatz (2) bleibt unberührt.
• (2) DoctorTermin ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzuschalten. Für die entsprechende Abbildung der vertraglichen Pflichten in den Verträgen mit diesen Dritten, insbesondere der Pflichten nach § 7 dieser Bedingungen, trägt DoctorTermin Sorge.

Rechteübertragung, Unterauftragnehmer


• (1) Erfüllungsort ist Wiesbaden.
• (2) Für Vertragsverhältnisse der Parteien nach diesen Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener-un-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
• (3) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag wird Wiesbaden als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand


• (1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen und eines Vertrags sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
• (2) Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen, die in diesen Bedingungen erwähnt sind oder in ihnen ihre Grundlage finden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.

Schriftform


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des jeweiligen Vertrags möglichst nahe kommt.

Salvatoresche Klausel

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